Sonntag, 1. November 2015

Bundespolizei stellt verbotene Feuerwerkskörper sicher


   Das Jahr neigt sich wieder dem Ende zu und wie die Jahre zuvor registriert die Bundespolizei einen Anstieg bei der Einfuhr und dem Verbringen von nicht zugelassener Pyrotechnik in die Bundesrepublik Deutschland.

   Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel stellten am 29. Oktober 2015 am Bahnhof Schöna zwei Personen fest, welche kurz zuvor in der Tschechischen Republik diverse verbotene Feuerwerkskörper erworben hatten. Bei der Inaugenscheinnahme der Pyrotechnik stellten die Beamten fest, dass die erforderlichen CE-Prüfzeichnen nicht vorhanden waren. Aus diesem Grund wurde gegen die beiden Personen ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet und die aufgefundene Pyrotechnik beschlagnahmt.

   Die Bundespolizei warnt ausdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse ist in der Regel nicht klar, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist. Die Verwendung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse hat in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Einfuhr und das Verbringen von nicht zugelassener Pyrotechnik nach Deutschland unter Strafe gestellt.

   In Deutschland zugelassene Pyrotechnik wird regelmäßig durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und mit einem Zulassungszeichen (BAM- oder CE-Zeichen) versehen.


Quelle: Bundespolizei

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