Donnerstag, 18. Juni 2015

Vorsicht Kaffeefahrt: „Einladung zur großen Aroma-Kaffee Show“ Verkaufsveranstaltung getarnt als feierliche Gewinnübergabe

Derzeit erhalten einige Verbraucher im Raum Dresden eine Einladung zur „Aroma Kaffee Show“. So auch Karin W. aus Dresden. Ein „Schweizer Kaffeeunternehmen“ lädt zum 50-jährigen Jubiläum zur „einzigartigen ‚Aroma Kaffee’-Jubiläumsfeier“ ein. Als Dankeschön, so steht es geschrieben, bekommt Karin W. garantiert den Kaffeeautomaten „Designline 707“ zum Testen geschenkt, der ihr am 01.07.2015 überreicht werden soll. Doch nicht nur das wird versprochen, ein leckeres Gratis-Menü, eine große Tombola, ein Extra-Geschenk für die Begleitung und eine extra Paar-/Ehepaar-Kundenprämie, das Geschirrset „Ceasarion“ wird angekündigt. Wo diese Veranstaltung stattfindet, geht aus der Einladung allerdings nicht hervor.

Michael Hummel, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Sachsen, warnt: „Wenn jemand so viel zu verschenken hat, sollte man skeptisch sein. Dahinter steckt nach unseren Erfahrungen sicherlich kein gemütlicher Ausflug, sondern eine Verkaufsveranstaltung, bei der die Teilnehmer zum Kauf von überteuerten Waren gedrängt werden sollen“.

Verdächtig auch: Betrachtet man sich das Schreiben genauer, fällt auf, dass weder die Absenderfirma noch die erwähnten Sponsoren der Veranstaltung genannt werden. Der Anmelde-Coupon geht an ein Postfach in 49674 Garrel. In dieser Region sitzen Kaffeefahrt-Firmen, die als unseriös bekannt sind. „Spätestens dann sollten Verbraucher, die eine solche Einladung erhalten haben, misstrauisch werden und sich genau überlegen, ob sie an einer solchen Veranstaltung teilnehmen wollen“, so Hummel.

Grundsätzlich sind Verkaufsveranstaltungen auf so genannten Kaffeefahrten nicht verboten. Doch wer das Kind nicht beim Namen nennt und dieses als Geschenkeparty anpreist, hat etwas zu verbergen. „Bevor unnötig Zeit, Nerven und Geld investiert werden, sollten derartige Einladungen entsorgt werden“, rät Hummel.

Übrigens: Verträge, die auf Freizeitveranstaltungen geschlossen werden, können in der Regel widerrufen werden. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen erklärt werden. Beim Kauf von Waren beginnt die Widerrufsfrist ab Erhalt der Waren und wenn der Unternehmer bestimmte Informationspflichten erfüllt hat. Wird die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß oder gar nicht erteilt, erlischt das Widerrufsrecht trotzdem spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware.


Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.


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