Freitag, 29. Mai 2015

Bundespolizei: Informationen 29.05.2014

BPOLI C: Verbotenes Feuerwerk sichergestellt.

Bärenstein (ots) -     Am 25.05.2015 gegen 14:00 Uhr wurde in Bärenstein, im Rahmen der Schengenbinnenfahndung, durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz ein VW T5 angehalten und kontrolliert. Der 42-jährige Fahrer hatte sich in Tschechien mit Pyrotechnik eingedeckt. Zwölf Kugelbomben  hatte er in Tschechien gekauft und transportierte diese in einer Plastiktüte im Kofferraum seines VW- lebensgefährlich. Der Inhaltsstoff der Sprengladung - Kaliumperchlorat - ist sehr reibe-,
schlag- und druckempfindlich. Bei unsachgemäßer Anwendung oder Behandlung kann ein unkontrolliertes Zünden nicht ausgeschlossen werden. Der Sprengstoffgehalt der 12 Kugelbomben betrug immerhin ca.
8 kg. Bei den aufgefundenen Kugelbomben handelt es sich um Feuerwerkskörper der Kategorie 4, welche ausschließlich von ausgebildeten Feuerwerkern erworben, transportiert und eingesetzt werden dürfen und dass zu Recht, denn eine unsachgemäße Anwendung ist lebensgefährlich.
    Eine Gebrauchsanweisung ist auf derartigen pyrotechnischen Erzeugnissen nicht vorhanden, da sie ja dem Profi vorbehalten sind.
Normalerweise werden solche Feuerwerkskörper aus einem Rohr in den Himmel geschossen, entfalten dort ihren Effekt. Ohne Abschussrohr fliegen sie unkontrolliert umher. Die Explosion, die in 100 Metern Höhe passieren soll, passiert auf dem Boden und kann gerade in Wohngebieten zu erheblichen Schäden führen, von der Gefährdung von Leben und Gesundheit von Menschen ganz zu schweigen.
    Die Kugelbomben wurden sichergestellt und werden der Vernichtung zugeführt. Eine Strafanzeige erfolgt. Personen, die diese Feuerwerkskörper nach Deutschland einführen, erfüllen den Straftatbestand nach § 40 Sprengstoffgesetz, der Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafen als Sanktionen vorsieht.

BPOLI L: Ins Sprayen vertieft - Festnahme durch Bundespolizei

   Leipzig (ots) - Am Pfingstmontag, gegen 9:30 Uhr, wurde in der Nähe des S-Bahnhaltepunktes Olbrichtstraße ein 27-jähriger Leipziger von Beamten der Bundespolizei Leipzig festgenommen. Er war gerade dabei eine Lärmschutzwand zu besprühen. Dabei war der Sprayer so vertieft, dass er seine Umgebung nicht wahrnahm und die hinter ihm stehenden Bundespolizisten nicht bemerkte. Diese nahmen ihn dann an auch gleich an Ort und Stelle fest. Gegen den polizeibekannten Sprayer wurde durch die Bundespolizei Leipzig ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.

BPOLI EBB: Mit Drogen erwischt

   Bautzen, Bolbritz: (ots) - Am 27.05.2015 gegen 02.25 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Ebersbach einen 45-jährigen polnischen Staatsangehörigen als Insassen in einem polnischen Linienbus von Luxemburg nach Krakow  auf der BAB 4, Dresden in Richtung Görlitz, auf dem Rasthof Oberlausitz-Süd. Eine fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab drei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung verschiedener Justizbehörden. Zudem ist die Person bereits mehrfach wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeilich in Erscheinung getreten. Daraufhin wurde die Person aufgefordert, den Bus zu verlassen. Die Person und die mitgeführten Sachen wurden durch die Beamten durchsucht, wobei in einer mitgeführten braunen Tasche ein Päckchen von ca. 3 x 1,5 cm Größe festgestellt wurde. Es handelte sich um eine weiche Masse, die mit Alufolie und zusätzlicher Folie eingewickelt war. Auf Befragen, um was es sich bei dem Päckchen handelt, gab die Person an, dass es sich um "Pep", ein Amphetamin handelt. Eine spätere Verwiegung der Substanz ergab einen Bruttowert von 5,9 g. Es besteht somit der strafbare Verdacht des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gegen die Person. Um 03:20 Uhr wurden der Sachverhalt sowie die festgestellten Betäubungsmittel vor Ort zuständigkeitshalber an eine Streife des Autobahnpolizeireviers Bautzen übergeben.

 BPOLI EBB: Feststellung durch Bundespolizei

   Zittau: (ots) - Am 26.05.2015 um 21:15 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Ebersbach auf der B 178n in Zittau einen aus Polen kommenden Opel Zafira mit polnischen Kennzeichen. Fahrer des Fahrzeuges war ein 24-jähriger russischer Staatsangehöriger. Dieser wies sich mit einer Bescheinigung als Ausweisersatz, ausgestellt durch das Ausländeramt Görlitz, aus.
Weitere gültige Grenzübertrittsdokumente führte er nicht mit. Die durchgeführte fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft Görlitz per Vollstreckungshaftbefehl wegen Vergehens gegen das Aufenthaltsgesetz gesucht wurde. Der Haftbefehl war ausgelegt auf 30 Tage Haft, oder Zahlung von 300,- Euro plus 73,50 Euro Kosten. Der Person wurde die Festnahme ausgesprochen und er wurde zur weiteren strafrechtlichen Bearbeitung sowie für die Eröffnung des Vollstreckungshaftbefehles zum Bundespolizeirevier Zittau verbracht. Da er kein gültiges Grenzübertrittsdokument vorweisen konnte, besteht der strafbare Verdacht der unerlaubten Einreise ins Bundesgebiet. Zudem wird auch noch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn ermittelt. Nach der Anzeigenaufnahme wurde der geforderte Gesamtbetrag in Höhe von 373,50 Euro beglichen, so dass der Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterreisen konnte. Als Beifahrerin wurde eine 47-jährige russische Staatsangehörige festgestellt. Im Fond des Fahrzeuges befanden sich drei weitere männliche russische Staatsangehörige im Alter von 18, 37 und 48 Jahren. Alle sind Asylbewerber in Deutschland und händigten den Beamten gültige deutsche Aufenthaltsgestattungen aus, gültige Grenzübertrittsdokumente konnten Sie jedoch nicht vorweisen. Aufgrund dessen besteht der strafbare Verdacht der unerlaubten Einreise ohne Pass oder ohne erforderlichen Aufenthaltstitel ins Bundesgebiet. Nach der Anzeigenaufnahme und Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde gegen 22:00 Uhr die Weiterreise der Personen gestattet.

BPOLI LUD: Verbotene Feuerwerkskörper und Cannabis sichergestellt

   Görlitz (ots) - Bei einem 38-jährigen polnischen Staatsangehörigen sind gestern Nachmittag während einer Kontrolle verbotene Feuerwerkskörper sowie 4,3 Gramm Cannabis gefunden und anschließend sichergestellt worden. Der Mann wurde wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt. Eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz kassierte er ebenfalls.

BPOLI LUD: Gestohlenen Motor sichergestellt

   Görlitz (ots) - Im Kofferraum eines Renault Twingo entdeckten Bundespolizisten gestern Abend den Motor eines BMW 335i. Der 31-jährige Fahrer des Renault und dessen 37-jähriger Begleiter erklärten, sie hätten die Maschine für 2.400 Euro in Polen gekauft.
Eine Quittung wäre ihnen vom Verkäufer nicht ausgehändigt worden, so die beiden Gelsenkirchener. Nach einer Überprüfung des Motors stand fest, dass dieser zu einem italienischen 3er BMW gehörte, den Unbekannte im Dezember des vergangenen Jahres in Italien entwendeten.
Der Motor wurde schließlich sichergestellt.

BPOLI LUD: Fünf Mal klickten die Handfesseln

   Görlitz (ots) - Innerhalb von zwölf Stunden klickten bei der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf fünf Mal die Handfesseln.
    Gegen einen 35-jährigen polnischen Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) vor. Zugrunde lag ein Urteil des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße wegen Trunkenheit im Verkehr. Der Festgenommene zahlte die angeordnete Geldstrafe i.H.v.
928,39 Euro und reiste weiter.
    864,48 Euro Geldstrafe zahlte später ein 30-jähriger polnischer Mann. Ihn hatte das Amtsgericht Kulmbach wegen eines Drogendeliktes verurteilt.
    Wegen einer offenen Geldstrafe i.H.v. 160,00 Euro wurde auch ein 22-jähriger polnischer Landsmann festgenommen. Den ersatzweisen Freiheitsentzug, angeordnet durch das Amtsgericht Amberg wegen Diebstahls, wendete der Bauarbeiter durch vollständige Zahlung der Strafe ebenfalls ab.
    Ein gleichaltriger Landsmann (22) musste nicht so tief ins Portemonnaie greifen. Er "kaufte" sich für 30 Euro Strafe + 58 Euro Kosten die Freiheit zurück und wendete damit den Tag Erzwingungshaft, den das Amtsgericht Braunschweig wegen einer Ordnungswidrigkeit erlassen hatte, ab.
    Weniger Glück hatte ein 42-Jähriger, der sich wohl für besonders clever hielt. Er zeigte seinen Personalausweis, scheinbar ohne zu wissen, dass das Dokument auf der Fahndungsliste stand. Beim näheren Hinschauen stellten die Beamten nämlich fest, dass es sich um eine Fälschung handelte. Das Motiv für das Täuschungsmanöver wurde schnell klar. Schließlich lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein gegen den Slowaken vor, auf dessen Grundlage er für die nächsten 69 Tage hinter Gitter musste.
    Alle genannten Aufgriffe ereigneten sich auf dem Autobahnrastplatz "An der Neiße" bei Ludwigsdorf (Fahrtrichtung Dresden). Wenngleich die wieder eingeführten Grenzkontrollen in erster Linie der Verhinderung der Einreise von potentiellen Gewalttätern bzw.
Veranstaltungsgegnern dienen, führt die derzeitige Kontrolldichte selbstverständlich auch zur Aufdeckung von Straftaten.

BPOLI KLT: Beamte der Bundespolizeiinspektion Klingenthal stellen unerlaubt eingereiste syrische Staatsangehörige fest

   Klingenthal (ots) - Beamte der Bundespolizeiinspektion Klingenthal haben am heutigen Tag gegen 10.00 Uhr in einem Regionalexpress von Hof in Richtung Dresden einen syrischen Staatsangehörigen festgestellt, in dessen Begleitung sich eine syrische Familie befand(Mann,Frau und ein Kind).
    Während sich der einunddreißig Jahre alte Syrer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland legitimieren konnte, hatten die anderen Personen lediglich syrische Identitätspapiere dabei.
    Den Sachverhalt hat die Bundespolizeiinspektion Klingenthal übernommen. Die Bearbeitung dauert an. Gegen den Begleiter der Familie wird wegen des Verdachtes der Einschleusung von Ausländern ermittelt.

Quelle: Bundespolizei





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