Freitag, 8. Mai 2015

Bundespolizei: Informationen 08.05.2014


BPOLI KLT: Bundespolizei vereitelt bewaffnete Verbringung von Betäubungsmitteln nach Deutschland

   Klingenthal (ots) - Am vergangenen Sonntag, dem 3. Mai 2015, hielten Beamte der Bundespolizeiinspektion Klingenthal am Abend in Zwota einen Pkw Ford Mondeo an und kontrollierten die drei männlichen Insassen im Alter von 32, 36 und 39 Jahren. Im Rahmen der anfänglichen Kontrollmaßnahmen erhärtete sich der Verdacht, dass die Personen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben könnten.
Die daraufhin eingehendere Kontrolle förderte bei dem 39-Jährigen aus Thüringen eine Plastiktüte mit etwa 26 Gramm Crystal mit einem Straßenverkaufswert von ungefähr zweitausend Euro zutage. Zudem führte der Mann zwei Messer, ein Einhand- sowie eine Cuttermesser, zugriffsbereit mit. Dieser Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und für weitere Ermittlungen dem Zollfahndungsamt Dresden überstellt.
Die Person wurde am gestrigen Montag dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ gegen den Beschuldigten Haftbefehl. Wenngleich beide Messer zwar nicht dem Waffengesetz unterliegen, befanden sie sich jedoch in seinem unmittelbaren Zugriffsbereich, so dass ihm deshalb die bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Allein deshalb erhöht sich die gesetzliche Strafandrohung einer Freiheitsstrafe von zwei auf bis zu fünf Jahren. Die beiden anderen Personen wurden auf freiem Fuß belassen.


 BPOLI DD: Bundespolizei Dresden - Festnahme mit 6 Haftbefehlen

   Dresden (ots) - Am  Abend des 5. Mai wurde durch Bundespolizisten ein 33-jähriger Deutscher am Flughafen Dresden festgenommen, da gegen diesen 6 Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Berlin und Dresden bestanden.
    Einsatzkräfte wurden gegen 20:15 Uhr zu einem aus der Schweiz kommenden Luftfahrzeug  gerufen. Hier wurde den erstaunten Beamten der Deutsche übergeben. Aus den Begleitpapieren ging lediglich hervor, dass ein Aufenthaltstitel der Schweizer Eidgenossen nicht mehr verlängert wurde und er dadurch ausgewiesen worden war. Eine polizeiliche Überprüfung des Mannes ergab die, aus den Jahren 2007, 2010, 2012, 2013 und 2014 stammenden, Haftbefehle. Diese lassen darauf schließen, dass der Verurteilte versucht hat, sich der Strafe durch Untertauchen in die Schweiz, zu entziehen. Insgesamt ergeben sich 722 Tage Haft wegen mehrerer Diebstähle, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl und Diebstahl in besonders schwerem Fall. Außerdem sind noch 3 Verfahren wegen Diebstahl und Erschleichen von Leistungen bei der Staatsanwaltschaft Dresden anhängig. Diese sucht den Deutschen, da er keinen festen Wohnsitz hat, in diesem Zusammenhang mit entsprechenden Aufenthaltsermittlungen. Zumindest der Aufenthaltsort des 33-Jährigen dürfte in nächster Zeit kein Problem sein, da er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt Dresden, zur Verbüßung der Freiheitsstrafen, zugeführt wurde.

BPOLI EBB: Feststellung der Bundespolizei

   Vierkirchen: (ots) - Am 04.05.2015 gegen 03:40 Uhr wurde ein 38- jähriger ukrainischer Staatsangehöriger als Insasse in einem ukrainischen Linienbus mit dem Fahrziel Bonn, auf der BAB 4, auf dem Rastplatz Wacheberg Nord kontrolliert. Der Mann konnte sich zur Kontrolle mit einem gültigen ukrainischen Reisepass ausweisen. Im Reisepass befand sich zur Legitimation der Einreise ins Gebiet der Schengener Vertragsstaaten ein gültiges polnisches Schengenvisum. Das Visum war ausgestellt für den Zweck einer geschäftlichen Tätigkeit in Polen. Die Person gab zu verstehen, aus der Ukraine zu kommen und für drei Tage seinen Bruder in Frankfurt a.M. besuchen zu wollen. Danach hatte er vor, wieder in die Ukraine zurück zu fahren. Die Frage nach einer geschäftlichen Tätigkeit in Polen wurde durch die Person verneint. Aufgrund dieser Angaben begründete sich der Verdacht, dass der ukrainische Staatsangehörige bei der Visumsbeantragung falsche Angaben zum tatsächlichen Zweck der Reise gemacht hat. Wegen des Verdachts des Gebrauches eines durch unrichtige oder unvollständig gemachte Angaben erworbenen Visums im Rechtsverkehr und somit der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet, wurde der Mann in Gewahrsam genommen und in die Diensträume des Bundespolizeireviers in Bautzen verbracht. Das Schengenvisum wurde annulliert und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Anzeigenerstattung wurde die Person mit der Aufforderung zur Ausreise auf freien Fuß gesetzt.

 BPOLI EBB: Feststellung der Bundespolizei

   Vierkirchen: (ots) - Am 04.05.2015 gegen 03:40 Uhr wurde ein 38- jähriger ukrainischer Staatsangehöriger als Insasse in einem ukrainischen Linienbus mit dem Fahrziel Bonn, auf der BAB 4, auf dem Rastplatz Wacheberg Nord kontrolliert. Der Mann konnte sich zur Kontrolle mit einem gültigen ukrainischen Reisepass ausweisen. Im Reisepass befand sich zur Legitimation der Einreise ins Gebiet der Schengener Vertragsstaaten ein gültiges polnisches Schengenvisum. Das Visum war ausgestellt für den Zweck einer geschäftlichen Tätigkeit in Polen. Die Person gab zu verstehen, aus der Ukraine zu kommen und für drei Tage seinen Bruder in Frankfurt a.M. besuchen zu wollen. Danach hatte er vor, wieder in die Ukraine zurück zu fahren. Die Frage nach einer geschäftlichen Tätigkeit in Polen wurde durch die Person verneint. Aufgrund dieser Angaben begründete sich der Verdacht, dass der ukrainische Staatsangehörige bei der Visumsbeantragung falsche Angaben zum tatsächlichen Zweck der Reise gemacht hat. Wegen des Verdachts des Gebrauches eines durch unrichtige oder unvollständig gemachte Angaben erworbenen Visums im Rechtsverkehr und somit der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet, wurde der Mann in Gewahrsam genommen und in die Diensträume des Bundespolizeireviers in Bautzen verbracht. Das Schengenvisum wurde annulliert und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Anzeigenerstattung wurde die Person mit der Aufforderung zur Ausreise auf freien Fuß gesetzt.


BPOLI EBB: Vermeintliche Einbrecher gestellt

   Ebersbach: (ots) - Am 04.05.2015 gegen 19:20 Uhr erhielt die Einsatzleitstelle der Bundespolizeiinspektion Ebersbach einen Anruf eines Anwohners, dass zwei Personen in eine leer stehende Villa auf der Röntgenstraße in Ebersbach eingedrungen sind und sich darin aufhalten. Es werden strafbare Handlungen vermutet. Daraufhin erreichten kurze Zeit später zwei Streifen das Objekt und konnten unmittelbar davor einen 34-jährigen tschechischen Staatsbürger stellen, der vermutlich als Warnposten fungieren sollte. Kurze Zeit später trifft eine Streife der Landespolizei am Tatort ein. Durch die Beamten wurde festgestellt, dass sich die Täter über ein angelehntes Fenster auf der Rückseite des Gebäudes Zugang in dieses verschafft hatten und sich ohne Berechtigung darin aufhielten. Nach Umstellen des Objektes begaben sich zwei Beamte hinein und konnten nach kurzer Zeit darin einen weiteren 22-jährigen tschechischen Staatsangehörigen feststellen. Durch die Beamten der Landespolizei erfolgten eine Identitätsfeststellung und die Durchsuchung der beiden Männer.
Diebesgut wurde nicht aufgefunden. Es besteht der Verdacht der Straftat des Hausfriedensbruchs bei dem im Objekt festgestellten Mann. Beide Tatverdächtige sind bereits polizeilich bekannt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide Männer auf freien Fuß belassen.

BPOLI DD: Regionalbahn mit Steinen und Flaschen beworfen - Bundespolizei sucht Zeugen

   Gröditz/ Riesa/ Großenhain / Meißen (ots) - In den Abendstunden des 30.04.2015 ist die Regionalbahn 1178 auf dem Weg nach Riesa in der Ortslage Gröditz durch unbekannte Täter mit Steinen oder Flaschen beworfen worden. Die Bundespolizei ermittelt wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. 
   Durch den Lokführer wurde um 20:05 Uhr telefonisch mitgeteilt, dass eine Gruppe von ca. sechs Jugendlichen (zwei weiblich / vier männlich) von einer Personenbrücke in Gröditz gezielt die durchfahrende Regionalbahn mit Steinen oder Flaschen beworfen hatte.
Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen unter Hinzuziehung eines Polizeihubschraubers erbrachten jedoch keine verwertbaren Hinweise auf die Täter. In unmittelbarer Tatortnähe wurde jedoch eine Veranstaltung zum 1.Mai mit entsprechendem Publikumsverkehr festgestellt. Aufgrund der derzeitigen Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass die Täter ebenfalls bei dem Maifeuer waren.
Verletzt wurde glücklicherweise niemand, und das, obwohl die Regionalbahn mit 80 km/h unterwegs war. Die Auswirkungen eines auftreffenden Steines wären erheblich gewesen. 
   Die Bundespolizei fragt: Wer kann Hinweise zur Tat geben? Wer hat insbesondere eine Jugendgruppe bei der Tatausführung beobachtet oder kann sich an eine entsprechende Gruppe in unmittelbarer Nähe der Personenbrücke erinnern? Wer befand sich am 30.04.2015 in der Regionalbahn und hat etwas beobachtet? 
   Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 81 50 20 entgegen.

BPOLI EBB: Unbelehrbarer Mann wieder in Haft

   Hirschfelde: (ots) - Am 07.05.2015 gegen 05:45 Uhr wurde ein 31-jähriger polnischer Staatsbürger in einem Zug der ODEG in Hirschfelde ohne gültigen Fahrschein festgestellt. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass er eigentlich bis zum
07.11.2015 in der JVA Cottbus einsitzen müsste. Die Person wurde vorläufig festgenommen und zum Bundespolizeirevier Zittau verbracht.
Bei einer anschließenden Durchsuchung der Person sowie seiner mitgeführten Reisetasche wurde kein Entlassungsschein aufgefunden.
Eine telefonische Nachfrage bei der JVA Cottbus ergab jedoch, dass er am 06.05.2015 vorzeitig aus der Haft entlassen und durch die Landespolizei Brandenburg nach Polen überstellt wurde. Weiter wurde festgestellt, dass ihm das Recht auf die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland durch die Ausländerbehörde Dresden für die Dauer von drei Jahren aberkannt wurde, welches ihm auch schriftlich bekannt gegeben worden war. Die Person gab an, aus Polen kommend gestern nach Deutschland wieder eingereist zu sein. Somit besteht der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet sowie der Erschleichung von Leistungen. Durch seine unerlaubte und somit strafbaren Wiedereinreise wurde der Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Cottbus vom 26.01.2015 wegen Diebstahl in drei Fällen wieder wirksam, dieser sieht nun noch eine Restfreiheitsstrafe von 185 Tagen für die Person vor. Der Mann wurde am 07.05.2015 gegen
15:00 Uhr in die JVA Görlitz eingeliefert.

Quelle: Bundespolizei

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