Dienstag, 3. September 2013

Geldstrafe nicht bezahlt - zwei Stunden später in Haft


Dresden-Neustadt/ Pirna (ots) - In den Nachtstunden des 30. August

2013 führte eine Kontrolle der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Dresden (Landespolizei und Bundespolizei) im Bereich der Anschlussstelle Dresden-Neustadt zum Fahndungserfolg.

Bei der Überprüfung eines Fahrzeuges mit schweizer Zulassung stellten die Beamten unter anderem einen Deutschen (37 Jahre), aus dem Kanton Thurgau, fest.

 Der Abgleich der Person im Fahndungsbestand brachte zum Ergebnis, dass der 37-jährige bereits mit nationalem Haftbefehl gesucht wird.
Die Staatsanwaltschaft in Memmingen verurteilte den Mann im Jahr 2013 wegen Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe in Höhe von 5493,50 Euro. Jedoch war bei der Landesjustizkasse in Bamberg die Geldstrafe des Gesuchten nicht eingegangen. Der Deutsche hatte jetzt die Möglichkeit, die Haft abzuwenden. Den noch offenen Betrag brachte er nicht auf.

Seine Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Dresden für die nächsten 90 Tage war die Konsequenz seiner Straßenverkehrsgefährdung im Bereich Memmingen.


Die Gemeinsame Fahndungsgruppe Dresden ist auf den Verkehrswegen in der Landeshauptstadt Dresden und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge tätig.

Quelle: Bundespolizei

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