Donnerstag, 27. Juni 2013

GBA: Gemeinsame Durchsuchungsaktion der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat




GBA: Gemeinsame Durchsuchungsaktion der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Stuttgart haben am 25. Juni 2013 aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs und des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Stuttgart wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) und der Geldwäsche (§ 261 StGB) in einer gemeinsamen Durchsuchungsaktion insgesamt neun Objekte im Großraum Stuttgart, im Großraum München, in Sachsen sowie in Belgien durchsuchen. Unter der Leitung von Vertretern der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Stuttgart sind an dem Einsatz insgesamt etwa 90 Polizeibeamte aus Baden-Württemberg und Bayern beteiligt. Festnahmen sind
nicht erfolgt.

Die Durchsuchungsmaßnahmen der Bundesanwaltschaft im Großraum Stuttgart
und in Belgien richten sich gegen zwei Männer tunesischer Herkunft, die verdächtig sind, sich gezielt Informationen und Gegenstände für die Begehung
von radikal-islamistischen Sprengstoffanschlägen mit ferngesteuerten Modellflugzeugen zu beschaffen. Zudem werden in Stuttgart und München die Wohnungen von vier Kontaktpersonen der beiden Beschuldigten durchsucht. Diese werden von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Finanzierung des militanten Jihad gesondert verfolgt. Im Übrigen richtet sich die Durchsuchung gegen eine Person aus dem Umfeld der Beschuldigten, gegen die die Staatsanwaltschaft Stuttgart gesonderte Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche führt.

Ziel der Durchsuchungsmaßnahmen ist es, Beweismittel für etwaige Anschlagspläne und -vorbereitungen zu gewinnen sowie Erkenntnisse über die
Finanzierungswege des radikal-islamistisch motivierten Terrorismus zu erlangen.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führt im Auftrag der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Stuttgart das Landeskriminalamt Baden-Württemberg.

Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen
derzeit nicht erteilt werden.


Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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