Auszahlung der Soforthilfe für Hochwasser-Geschädigte
ab Montag
Stadt
will Empfängerkreis erweitern - Unternehmen können Antrag beim Büro für
Wirtschaftsförderung stellen
Zwickauer,
die vom Juni-Hochwasser geschädigt wurden, können ab Montag nicht nur den
Antrag auf die vom Freistaat initiierten Soforthilfen stellen. Betroffene
können sich den Betrag auf Wunsch auch auszahlen lassen. Mitarbeiter des
Baudezernates, des Bürgeramtes und des Amtes für Finanzen bearbeiten von 10 bis
20 Uhr im Bürgersaal des Rathauses die Anträge der Betroffenen. Der Stadtrat
soll noch heute in einer kurzfristig einberufenen Sitzung, Beginn 17 Uhr,
entscheiden, ob der Kreis der Leistungsempfänger erweitert wird. Unternehmer,
die entsprechend der Mitteilungen des Wirtschafts- und des
Landwirtschaftsministeriums eine Soforthilfe beantragen wollen, wenden sich
bitte direkt an das Büro für Wirtschaftsförderung.
Das
sächsische Kabinett hatte am Dienstag eine Soforthilfe für Bürgerinnen und
Bürger beschlossen, die von dem aktuellen Juni-Hochwasser in Sachsen
unmittelbar betroffen sind. Der entsprechende Erlass ging erst gestern in der
Stadtverwaltung ein. In diesem ist unter anderem geregelt, dass Personen
Empfänger der Leistung sein können, die mit 1. Wohnsitz in der Gemeinde gemeldet
sind und deren selbstgenutzter Wohnraum vom Hochwasser geschädigt wurde.
Darüber hinaus regelt der Erlass des Staatsministeriums für Finanzen, dass eine
Schädigung vorliegt, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher
liegende Etagen durch Oberflächenwasser überflutet wurden und Sachschäden
entstanden. Bürger, deren Keller überflutet wurden bzw. die von aufsteigendem
Grundwasser betroffen sind, sind damit von der Soforthilfe ausgeschlossen.
Letztgenannter Personenkreis könnte damit die Hilfe in Höhe von 400 Euro für
Erwachsene und 250 Euro für Kinder (Pro Haushalt maximal 2.000 Euro) nicht in
Anspruch nehmen.
Gerade
aufgrund des Grundwasserproblems, das in Zwickau eine große Rolle spielt,
schlägt die Stadtverwaltung vor, den Kreis der Leistungsempfänger entsprechend
zu erweitern. Da hierfür ein Stadtratsbeschluss erforderlich ist, kann die
Auszahlung erst ab kommender Woche beginnen. Die Stadt stellt für die
zusätzliche Leistung kurzfristig Haushaltsmittel von 500.000 Euro zur
Verfügung.
Am
Montag, 10. Juni, stehen von 10 bis 20 Uhr im Bürgersaal des Rathauses
Mitarbeiter des Baudezernates zur Verfügung, die zunächst die Schäden
aufnehmen, der Bürgerservice überprüft vor Ort dann die Meldedaten. Bei den
Mitarbeitern des Amtes für Finanzen können die Betroffenen ihre Bankverbindung
angeben. Auf Wunsch wird die Soforthilfe bar ausgezahlt.
Ab
Dienstag sind Beantragung und Auszahlung der Soforthilfe im Bürgerservice
möglich, der sich im Erdgeschoss des Rathauses befindet. Sollte sich am Montag
abzeichnen, dass mit einem weiteren Ansturm von Hilfesuchenden zu rechnen ist,
wird ein weiterer Termin im Bürgersaal angeboten. Über diesen wird kurzfristig und
gesondert informiert.
Unternehmen,
die eine Soforthilfe beantragen wollen, wenden sich an das Büro für
Wirtschaftsförderung (Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, Tel.: 0375 838000,
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@zwickau.de).
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) hatte gestern
einen Erlass veröffentlicht, nach dem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
und der Freien Berufe eine Soforthilfe von 1.500 Euro beantragen können.
Ähnliches gilt nach einer Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für
Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Zwickauer Stadtrat erweitert Empfängerkreis für
Hochwasser-Soforthilfe
Beantragung
und Auszahlung am Montag möglich
In
Zwickau können auch die vom Hochwasser Betroffenen eine Soforthilfe bei
Sachschäden beantragen, deren Keller überflutet wurden oder die von Grundwasser
betroffen sind, das in Folge der Flut anstieg. Diese Entscheidung traf der
Stadtrat in seiner eben zu Ende gegangenen Sitzung einstimmig. Mit dieser
freiwilligen Leistung erweitert Zwickau den Kreis der möglichen Empfänger.
Entsprechend des Erlasses des sächsischen Finanzministeriums können bisher nur
Betroffene die Soforthilfe empfangen, wenn selbstgenutzter Wohnraum geschädigt
ist und mindestens das Erdgeschoss teilweise durch Oberflächenwasser überflutet
wurde und Sachschäden entstanden.
Geschädigte
Zwickauer können ab Montag und bis 25. Juni die Soforthilfe beantragen. Gezahlt
werden je betroffenen Erwachsenen 400 Euro und je betroffenem minderjährigen
Kind 250 Euro. Pro Haushalt werden maximal 2.000 Euro gezahlt. Bei der
Antragstellung ist die Vorlage des Personalausweises oder einer anderen
Identität feststellenden Unterlage erforderlich. Zudem ist die Schädigung
anzugeben und durch die Abgabe einer schriftlichen Erklärung glaubhaft zu
machen.
Anträge
können am Montag, dem 10. Juni von 10 bis 20 Uhr im Bürgersaal gestellt werden,
die dann von Mitarbeitern des Baudezernates, des Bürgeramtes und der Stadtkasse
direkt bearbeitet werden. Eine Barauszahlung ist ebenfalls möglich. Ab Dienstag
können die Anträge im Bürgerservice abgeholt und ausgefüllt werden.
Quelle: Stadt Zwickau
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