Samstag, 8. Juni 2013

Auszahlung der Soforthilfe für Hochwasser-Geschädigte ab Montag - Stadt will Empfängerkreis erweitern / Zwickauer Stadtrat erweitert Empfängerkreis für Hochwasser-Soforthilfe


Auszahlung der Soforthilfe für Hochwasser-Geschädigte ab Montag
Stadt will Empfängerkreis erweitern - Unternehmen können Antrag beim Büro für Wirtschaftsförderung stellen

Zwickauer, die vom Juni-Hochwasser geschädigt wurden, können ab Montag nicht nur den Antrag auf die vom Freistaat initiierten Soforthilfen stellen. Betroffene können sich den Betrag auf Wunsch auch auszahlen lassen. Mitarbeiter des Baudezernates, des Bürgeramtes und des Amtes für Finanzen bearbeiten von 10 bis 20 Uhr im Bürgersaal des Rathauses die Anträge der Betroffenen. Der Stadtrat soll noch heute in einer kurzfristig einberufenen Sitzung, Beginn 17 Uhr, entscheiden, ob der Kreis der Leistungsempfänger erweitert wird. Unternehmer, die entsprechend der Mitteilungen des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums eine Soforthilfe beantragen wollen, wenden sich bitte direkt an das Büro für Wirtschaftsförderung.

Das sächsische Kabinett hatte am Dienstag eine Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger beschlossen, die von dem aktuellen Juni-Hochwasser in Sachsen unmittelbar betroffen sind. Der entsprechende Erlass ging erst gestern in der Stadtverwaltung ein. In diesem ist unter anderem geregelt, dass Personen Empfänger der Leistung sein können, die mit 1. Wohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind und deren selbstgenutzter Wohnraum vom Hochwasser geschädigt wurde. Darüber hinaus regelt der Erlass des Staatsministeriums für Finanzen, dass eine Schädigung vorliegt, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen durch Oberflächenwasser überflutet wurden und Sachschäden entstanden. Bürger, deren Keller überflutet wurden bzw. die von aufsteigendem Grundwasser betroffen sind, sind damit von der Soforthilfe ausgeschlossen. Letztgenannter Personenkreis könnte damit die Hilfe in Höhe von 400 Euro für Erwachsene und 250 Euro für Kinder (Pro Haushalt maximal 2.000 Euro) nicht in Anspruch nehmen.

Gerade aufgrund des Grundwasserproblems, das in Zwickau eine große Rolle spielt, schlägt die Stadtverwaltung vor, den Kreis der Leistungsempfänger entsprechend zu erweitern. Da hierfür ein Stadtratsbeschluss erforderlich ist, kann die Auszahlung erst ab kommender Woche beginnen. Die Stadt stellt für die zusätzliche Leistung kurzfristig Haushaltsmittel von 500.000 Euro zur Verfügung.

Am Montag, 10. Juni, stehen von 10 bis 20 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Mitarbeiter des Baudezernates zur Verfügung, die zunächst die Schäden aufnehmen, der Bürgerservice überprüft vor Ort dann die Meldedaten. Bei den Mitarbeitern des Amtes für Finanzen können die Betroffenen ihre Bankverbindung angeben. Auf Wunsch wird die Soforthilfe bar ausgezahlt.

Ab Dienstag sind Beantragung und Auszahlung der Soforthilfe  im Bürgerservice möglich, der sich im Erdgeschoss des Rathauses befindet. Sollte sich am Montag abzeichnen, dass mit einem weiteren Ansturm von Hilfesuchenden zu rechnen ist, wird ein weiterer Termin im Bürgersaal angeboten. Über diesen wird kurzfristig und gesondert informiert.


Unternehmen, die eine Soforthilfe beantragen wollen, wenden sich an das Büro für Wirtschaftsförderung (Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, Tel.: 0375 838000, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@zwickau.de). Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) hatte gestern einen Erlass veröffentlicht, nach dem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe eine Soforthilfe von 1.500 Euro beantragen können. Ähnliches gilt nach einer Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Zwickauer Stadtrat erweitert Empfängerkreis für Hochwasser-Soforthilfe
Beantragung und Auszahlung am Montag möglich

In Zwickau können auch die vom Hochwasser Betroffenen eine Soforthilfe bei Sachschäden beantragen, deren Keller überflutet wurden oder die von Grundwasser betroffen sind, das in Folge der Flut anstieg. Diese Entscheidung traf der Stadtrat in seiner eben zu Ende gegangenen Sitzung einstimmig. Mit dieser freiwilligen Leistung erweitert Zwickau den Kreis der möglichen Empfänger. Entsprechend des Erlasses des sächsischen Finanzministeriums können bisher nur Betroffene die Soforthilfe empfangen, wenn selbstgenutzter Wohnraum geschädigt ist und mindestens das Erdgeschoss teilweise durch Oberflächenwasser überflutet wurde und Sachschäden entstanden.

Geschädigte Zwickauer können ab Montag und bis 25. Juni die Soforthilfe beantragen. Gezahlt werden je betroffenen Erwachsenen 400 Euro und je betroffenem minderjährigen Kind 250 Euro. Pro Haushalt werden maximal 2.000 Euro gezahlt. Bei der Antragstellung ist die Vorlage des Personalausweises oder einer anderen Identität feststellenden Unterlage erforderlich. Zudem ist die Schädigung anzugeben und durch die Abgabe einer schriftlichen Erklärung glaubhaft zu machen.

Anträge können am Montag, dem 10. Juni von 10 bis 20 Uhr im Bürgersaal gestellt werden, die dann von Mitarbeitern des Baudezernates, des Bürgeramtes und der Stadtkasse direkt bearbeitet werden. Eine Barauszahlung ist ebenfalls möglich. Ab Dienstag können die Anträge im Bürgerservice abgeholt und ausgefüllt werden.

Quelle: Stadt Zwickau


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