Mittwoch, 12. Juni 2013

Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "Forces Démocratiques de Libération du Rwanda" (FDLR)





Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "Forces Démocratiques de Libération du Rwanda" (FDLR

Die Bundesanwaltschaft hat am 27. Mai 2013 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen    den 49-jährigen deutschen Staatsangehörigen Bernard T., den 44-jährigen deutschen Staatsangehörigen Felicien B. und den 67-jährigen deutschen Staatsangehörigen Jean Bosco U.    wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Forces Démocratiques de Libération du Rwanda" (FDLR) erhoben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Der Angeschuldigte Bernard T. ist darüber hinaus hinreichend verdächtig, gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben (§ 34 Abs. 4 Nr. 2 AWG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die "Forces Démocratiques de Libération du Rwanda" (FDLR), die militärisch unter dem Namen "Forces Combattantes Abacunguzi" (FOCA) auftritt, ist eine überwiegend aus Angehörigen der Volksgruppe der Hutu bestehende Rebellengruppe, die ursprünglich von den 1994 aus Ruanda geflüchteten Verantwortlichen des Völkermordes an der Volksgruppe der Tutsi gegründet wurde. Sie hat ihre Operationsbasis im Osten der Demokratischen Republik Kongo und verfolgt das Ziel, die gegenwärtige Regierung Ruandas zu entmachten. Ihre Machtstellung im Ostkongo versucht sie, durch regelmäßige und gewalttätige Übergriffe auf die lokale Zivilbevölkerung zu sichern. Die Mittel, die die FDLR systematisch zur Festigung ihres illegalen Besatzungsregimes einsetzt, umfassen Mord, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, gewaltsame Landnahme, Raub, Plünderung und Brandschatzung, eigenmächtige Erhebung von Wegezöllen sowie Ausbeutung der kongolesischen Bodenschätze.

Die Angeschuldigten haben spätestens im Mai 2011 in Deutschland eine Zelle der FDLR gebildet, um nach der Festnahme des Präsidenten und des 1. Vizepräsidenten der FDLR, Dr. Ignace M. und Straton M., im November 2009 (vgl. Pressemitteilungen Nr. 24/2009 vom 17. November 2009 und Nr. 31/2010 vom 17. Dezember 2010) sowie des in Frankreich aufhältigen früheren Exekutivsekretär der FDLR, Callixte M., im Oktober 2010 deren Aufgaben - zumindest in Teilen - zu übernehmen. So wirkten sie zusammen daran mit, mindestens vier Presseerklärungen der FDLR zu erstellen und zu verbreiten. Neben einer weiteren gemeinsam mit dem Angeschuldigten Jean Bosco U. im Dezember 2011 bearbeiteten Pressemitteilung veröffentlichte der Angeschuldigte Bernard T.  darüber hinaus von September 2009 bis März 2012 weitere zwölf Pressemitteilungen. Die Presseerklärungen dienten dazu, die Ideologie und politischen Ziele der FDLR zu verbreiten sowie das verbrecherische Vorgehen ihrer Millizionäre in der Demokratischen Republik Kongo gegenüber der Weltöffentlichkeit zu leugnen oder zu rechtfertigen.

Der Angeschuldigte Bernard T. ist zudem hinreichend verdächtig, dem gesondert verfolgten Dr. Ignace M. wiederholt Geldmittel überlassen zu haben, obwohl dieser von Seiten des Rates der Europäischen Union mit einem Personenembargo belegt war. Durch die überlassenen Gelder sollten Telefonate des gesondert verfolgten Dr. Ignace M. mit den in der Demokratischen Republik Kongo agierenden Kämpfern der FDLR finanziert werden.

Die Angeschuldigten wurden am 5. Dezember 2012 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 33/2012 vom 6. Dezember 2012). Die Angeschuldigten Bernard T. und Felicien B. befinden sich seither in Untersuchungshaft. Der Angeschuldigte Jean Bosco U. befand sich bis zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls am 28. Februar 2013 in Untersuchungshaft.

Gegen elf weitere als Unterstützer der FDLR verdächtigte Beschuldigte dauern die Ermittlungen an (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 StGB). Gegen neun dieser Beschuldigten besteht zugleich der Verdacht, dass sie gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben (§ 34 Abs. 4 Nr. 2 AWG).


Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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