Freitag, 29. März 2013

Landesdirektion genehmigt Haushalt der Stadt Chemnitz für 2013



Die Landesdirektion hat mit Bescheid vom 27.03.2013 den Haushalt der Stadt Chemnitz für 2013 mit Gesamtaufwendungen von 600,82 Mio EUR genehmigt.

Der städtische Haushalt schließt einschließlich von Fehlbeträgen aus Vorjahren mit einem Gesamtergebnis (Fehlbetrag) von -63,57 Mio EUR ab. Die Stadt vermochte es nicht, den Werteverzehr an ihrem Vermögen vollständig zu erwirtschaften. Nur dann wäre der Haushalt in vollem Umfang ausgeglichen. Immerhin kann jedoch aus der laufenden Verwaltung im Gegensatz zum Vorjahr ein Überschuss erzielt werden, der allerdings zur vollständigen Kredittilgung noch nicht ausreicht. Ihre dauernde Leistungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2013 kann die Stadt somit noch nicht wiedererlangen. Dies wird nach den vorgelegten Unterlagen voraussichtlich erst im Jahr 2015 gelingen. Dann soll der Überschuss aus der laufenden Verwaltung zur vollständigen Kredittilgung ausreichen. Voraussetzung hierfür ist die konsequente weitere Umsetzung der in die Haushaltsplanung für 2013 und mittelfristig bis 2016 eingearbeiteten Fortschreibung des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzeptes (EKKO II). Eine Preisgabe bereits beschlossener und in der Planung berücksichtigter Konsolidierungsmaßnahmen würde die bisher erzielten Fortschritte hinsichtlich der Sicherung der Zahlungsfähigkeit zunichtemachen und wahrscheinlich bereits mittelfristig zu Liquiditätsproblemen führen. Der Stadt wurde daher dringend geraten, sich bei anstehenden Entscheidungen mit Auswirkungen auf ihre Finanzmittel bewusst zu machen, dass zusätzliche Ausgaben nur dann möglich sind, wenn diese durch die Erschließung neuer Konsolidierungsmöglichkeiten oder den Wegfall bereits geplanter Ausgaben gegenfinanziert werden können.

In diesem Zusammenhang war auch die finanzielle Situation des städtischen Theaters als größtem Zuschussempfänger aus dem städtischen Haushalt Gegenstand der Abwägungen zum vorgelegten Haushalt. Der sich aus der Planung des städtischen Theaters bis 2016 ergebende Kostenanstieg ist bisher nicht im städtischen Haushalt berücksichtigt. Dies kann aufgrund der Höhe des zusätzlich zu erwartenden Zuschussbedarfes zu einer ernstzunehmenden Bedrohung für die Wiedererlangung der Leistungs- und Zahlungsfähigkeit der Stadt führen, es sei denn, der steigende Finanzbedarf des Theaters wird aus Einsparungen in anderen Aufgabenbereichen gedeckt. Auch Einsparungen innerhalb des Theaters wären ein Mittel, Kosten aufzufangen. Vor diesem Hintergrund gibt es für Abweichungen vom EKKO II oder für zusätzliche Ausgaben über den aktuellen Planungsstand hinaus gegenwärtig keinen Spielraum.

Neben dem allgemeinen Planungsrisiko und dem sich abzeichnenden höheren Zuschussbedarf des Eigenbetriebes „Das TIETZ“ war dies auch einer der Gründe dafür, dass die Genehmigung der diesjährigen Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen nur unter einer Auflage erfolgte. Diese zielt darauf, dass sich bis 2016 die für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit maßgeblichen Daten gegenüber dem Haushalt 2013 nicht verschlechtern dürfen und die Stadt auch weiterhin konsequent die im EKKO II enthaltenen Maßnahmen umsetzt oder diese durch alternative Maßnahmen mit gleicher Konsolidierungswirkung ersetzt.

Quelle: Landesdirektion Sachsen


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