Freitag, 9. November 2012

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage im "NSU"-Verfahren


Bundesanwaltschaft erhebt Anklage im "NSU"-Verfahren

Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat heute (8. November 2012) vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen das mutmaßliche Mitglied der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Unterstützer und Gehilfen des "NSU" erhoben.

Der 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen Beate Zschäpe wird darin vorgeworfen, sich als Gründungsmitglied des "NSU" mittäterschaftlich an der Ermordung von acht Mitbürgern türkischer und einem Mitbürger griechischer Herkunft, dem Mordanschlag auf zwei Polizeibeamte in Heilbronn sowie an den versuchten Morden durch die Sprengstoffanschläge des "NSU" in der Kölner Altstadt und in Köln-Mülheim beteiligt zu haben. Darüber hinaus ist sie hinreichend verdächtig, als Mittäterin für 15 bewaffnete Raubüberfälle verantwortlich zu sein. Ferner wird ihr in der Anklageschrift zur Last gelegt, die Unterkunft der terroristischen Vereinigung in Zwickau in Brand gesetzt und sich dadurch wegen eines weiteren versuchten Mordes an einer Nachbarin und zwei Handwerkern und wegen besonders schwerer Brandstiftung strafbar gemacht zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, §§ 211, 224 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5, §§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b, §§ 251, 253, 255, 306a Abs. 1 Nr. 1, 3, § 306b Abs. 2 Nr. 2, §§ 306c, 308 Abs. 1 und 2, §§ 22, 23, 25 Abs. 2, §§ 52, 53 StGB).

Zudem hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben

gegen den 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen Ralf W. und den 32-jährigen deutschen Staatsangehörigen Carsten S. wegen Beihilfe zum Mord an den neun Mitbürgern ausländischer Herkunft durch die Beschaffung der Tatwaffe Ceska 83 nebst Schalldämpfer (§ 211, § 27 StGB), gegen den 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen André E. wegen Beihilfe zum Sprengstoffanschlag des "NSU" in der Kölner Altstadt sowie wegen Beihilfe zum Raub und wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung "NSU" in jeweils zwei Fällen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 3 i.d.F. vom 22. August 2002, § 129a Abs. 1 Nr.  1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 S. 1 n.F., § 211, 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5, § 249 Abs. 1, § 308 Abs. 1 und 2, §§ 27, 52, 53 StGB) sowie gegen den 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen Holger G. wegen
Unterstützung der terroristischen Vereinigung "NSU" in drei Fällen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5, § 53 StGB).

Nach den umfassenden einjährigen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamts war der "Nationalsozialistische Untergrund (NSU)" eine aus drei gleichberechtigten Mitgliedern bestehende Gruppierung. Deren wahre Identität und terroristische Zielsetzung war nur einem eng begrenzten Kreis von wenigen Unterstützern und Gehilfen bekannt. Die "NSU"-Mitglieder verstanden sich als ein einheitliches Tötungskommando, das seine Mordanschläge aus rassistischen und staatsfeindlichen Motiven arbeitsteilig verübte. Tatsächliche Anhaltspunkte für eine Beteiligung ortskundiger Dritter an den Anschlägen des "NSU" oder eine organisatorische Verflechtung mit anderen Gruppierungen haben die Ermittlungen nicht ergeben.

Die Bundesanwaltschaft geht in der annähernd 500-seitigen Anklageschrift im Wesentlichen von folgendem, den Verteidigern der Angeschuldigten bekannten Ermittlungsergebnis aus:

Die Angeschuldigte Beate Zschäpe und die am 4. November 2011 in Eisenach verstorbenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verband seit den 1990er Jahren
eine enge persönliche Beziehung, die auf einem gemeinsamen nationalsozialistisch geprägten völkisch-rassistischen Weltbild gründete. Ab
1997 begingen sie ideologisch motivierte Straftaten wie etwa Volksverhetzungen und stellten Bombenattrappen mit Hakenkreuzen auf. Spätestens im Januar 1998 begannen sie, in einer Garage in Jena Rohrbomben
zu bauen. Als dies am 26. Januar 1998 im Zuge einer Durchsuchung von Polizeibeamten entdeckt wurde, tauchten sie angesichts der ihnen drohenden Festnahme unter. In der Folgezeit lösten sie sich nahezu vollständig aus ihrem früheren persönlichen und rechtsextremistischen Umfeld und lebten bis zu ihrer Enttarnung am 4. November 2011 zu dritt unter falschen Namen und unauffälligen Legenden zunächst in Chemnitz und später in Zwickau. 
Der Kreis ihrer Unterstützer und Gehilfen war auf wenige Vertraute begrenzt. Dazu gehörten insbesondere die Mitangeschuldigten André E.  und Holger G. sowie - jedenfalls in den Anfangsjahren - die Mitangeschuldigten Ralf W. und Carsten S. Noch im Jahr 1998 entschlossen sich Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und die Angeschuldigte Zschäpe, ihre rassistische Vorstellung von einem "Erhalt der deutschen Nation" nach ihrer Maxime "Taten statt Worte" 
durch Mordanschläge auf willkürlich ausgewählte Mitbürger mit ausländischen, insbesondere türkischen Wurzeln zu verwirklichen. Ihr Ziel war es, dass die Angehörigen dieser Bevölkerungsgruppe Deutschland aus Angst um ihre Sicherheit verlassen. Sie beabsichtigten deshalb, die hinrichtungsgleiche Ermordung der Opfer auch ohne ausdrückliche Tatbekennung   für die Öffentlichkeit eindeutig als eine Mordserie kenntlich zu machen, der sich Mitbürger ausländischer Herkunft schutzlos ausgesetzt fühlen sollten. Aus diesem Grund setzten sie bei sämtlichen dieser Morde bewusst dieselbe Schusswaffe ein, nämlich eine mit einem Schalldämpfer ausgerüstete Pistole Ceska 83. Diese hatten sie sich um die Jahreswende 1999/2000 von den Mitangeschuldigten Ralf W. und Carsten S. beschaffen lassen, die den Einsatz der Waffe für rassistische Morde aufgrund ihrer rechtsextremistischen Einstellung billigend in Kauf nahmen. Die Verunsicherung im türkischstämmigen Teil der Bevölkerung wollten Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und die Angeschuldigte Zschäpe durch ihre Sprengstoffanschläge noch verstärken, bei denen zahlreiche Menschen getötet werden sollten. Ihre Ideologie umfasste darüber hinaus Mordanschläge auf Polizeibeamte als Repräsentanten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Spätestens im Jahr 2001 gaben sie sich den Namen "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)".

Ihre terroristischen Verbrechen betrachteten die "NSU"-Mitglieder als gemeinsame Taten, die sie in einer aufeinander abgestimmten Arbeitsteilung verübten. Danach sollten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mögliche Anschlagsziele ausspähen und die Mordanschläge und Raubüberfälle ausführen.
Die Angeschuldigte Zschäpe hatte hingegen die unverzichtbare Aufgabe, dem Dasein der terroristischen Vereinigung den Anschein von Normalität und Legalität zu geben. Dazu gehörte es, ihren Nachbarn und Bekannten die mit der Ausspähung möglicher Anschlagsziele und der Begehung der Taten verbundene häufige Abwesenheit von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos unverfänglich zu erklären. Sie war außerdem dafür verantwortlich, an ihren jeweiligen Wohnorten eine unauffällige Fassade zu pflegen, um die Funktion der gemeinsamen Wohnung als Rückzugsort und Aktionszentrale der terroristischen Vereinigung zu sichern. Nur so konnte der "NSU"  über Jahre hinweg unentdeckt terroristische Verbrechen begehen. Die Angeschuldigte Zschäpe war zudem maßgeblich für die Logistik der Gruppe verantwortlich. Sie verwaltete das Geld aus den Raubüberfällen, ohne das die terroristischen Verbrechen nicht hätten verübt werden können. Zudem war sie wesentlich daran beteiligt, von dem Mitangeschuldigten Holger G. im Jahr 2001 eine Schusswaffe für die Vereinigung sowie gefälschte oder auf andere Personalien ausgestellte Ausweisdokumente für ihre beiden Komplizen zu beschaffen. Darüber hinaus mietete sie gemeinsam mit Uwe Böhnhardt mehrfach Wohnmobile an, darunter das Tatfahrzeug für den Raubüberfall in Eisenach vom 4. November 2011. Ferner archivierte sie Zeitungsartikel über die Mordanschläge der Gruppe, die für den Bekennerfilm des "NSU" verwendet wurden. Die Angeschuldigte Zschäpe ist daher bei wertender Betrachtung genauso für die terroristischen Verbrechen des "NSU" verantwortlich wie Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die die Mordanschläge und Raubüberfälle letztlich unmittelbar ausführten. Sie ist damit strafrechtlich als Mitglied des "NSU" und zugleich als Mittäterin der Taten der terroristischen Vereinigung anzusehen.

Die Mitangeschuldigten André E. und Holger G. halfen den "NSU"-Mitgliedern dabei, ihre wahre Identität zu verschleiern. Aufgrund ihrer rechtsextremistischen Einstellung und ihrer engen Verbundenheit mit den "NSU"-Mitgliedern nahmen sie dabei billigend in Kauf, dass sie dadurch eine rechtsterroristische Vereinigung unterstützten. Der Angeschuldigte Holger G. überließ dem "NSU" mehrere Ausweispapiere, darunter seinen Führerschein und seinen Reisepass.
Der Mitangeschuldigte André E. gab die Angeschuldigte Zschäpe im Jahr 2006
als seine Ehefrau aus. Außerdem verschleierte er den Wohnort der "NSU"-Mitglieder. Ferner stellte er Uwe Böhnhardt und der Mitangeschuldigten Zschäpe seit Juni 2009 Ermäßigungskarten der Deutschen Bahn zur Verfügung,
die zwar auf ihn und seine Ehefrau ausgestellt, jedoch mit Fotos der "NSU"-Mitglieder versehen waren.

Am 9. September 2000 begannen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und die Angeschuldigte Zschäpe, ihre fremdenfeindliche Ideologie in Nürnberg mit dem
Mord an einem türkischstämmigen Blumenhändler in die Tat umzusetzen. Bis zum 6. April 2006 wurden in Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund und Kassel weitere sieben türkisch- und ein griechischstämmiger Mitbürger Opfer von Mordanschlägen des "NSU". In allen Fällen überraschten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die arglosen Opfer während üblicher Ladenöffnungszeiten und schossen ihnen heimtückisch mit derselben mit einem Schalldämpfer ausgerüsteten Pistole Ceska 83 in den Kopf. Für eine Tat, nämlich den Mordanschlag vom 9. Juni 2005 in Nürnberg, liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die Angeschuldigte Zschäpe in der Nähe des Tatortes aufhielt.

Darüber hinaus verübten die "NSU"-Mitglieder am 19. Januar 2001 und am 9. Juni 2004 in der Kölner Altstadt und in Köln-Mülheim Sprengstoffanschläge mit dem Ziel, möglichst viele Menschen allein wegen ihrer nichtdeutschen Herkunft heimtückisch zu töten. Dabei wurden 23 arglose Menschen verletzt, zum Teil schwer und lebensgefährlich. Das Tatfahrzeug für den Sprengstoffanschlag vom 19. Januar 2001 hatte der Mitangeschuldigte André E. im Dezember 2000 gemietet. Dabei nahm er billigend in Kauf, dass das Fahrzeug für einen Mordanschlag genutzt werden könnte.

Die "NSU"-Mitglieder sind auch gemeinschaftlich für den heimtückischen Mordanschlag auf zwei Polizeibeamte am 25. April 2007 in Heilbronn verantwortlich, bei dem eine Polizeibeamtin getötet und ihr Kollege schwer verletzt wurde. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos näherten sich von hinten dem Streifenwagen, in dem die beiden Polizeibeamten bei geöffneten Vordertüren Pause machten, und schossen den arglosen Opfern in den Kopf. Anschließend nahmen sie ihnen unter anderem ihre Dienstwaffen nebst drei Magazinen und Handschellen ab.

Ihren Lebensunterhalt und die finanzielle Grundlage für die Mordanschläge sicherten die "NSU"-Mitglieder durch bewaffnete Raubüberfälle, die sie in der verabredeten Arbeitsteilung begingen. Von Dezember 1998 bis zum 4. November 2011 verübten sie 15 Überfälle auf Post- und Sparkassenfilialen sowie einen Einkaufsmarkt in Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. In 13 Fällen ging ihr Plan auf, zwei Überfälle schlugen fehl. Bei zwei Taten schossen Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos auf Zeugen. Für zwei Raubüberfälle mietete der Mitangeschuldigte André E. die Tatfahrzeuge. Für den letzten Überfall am 4. November 2011 auf eine Sparkasse in Eisenach mietete die Angeschuldigte Zschäpe zusammen mit Uwe Böhnhardt das Wohnmobil, in dem nach ihrer Entdeckung durch die Polizei Uwe Mundlos zunächst Uwe Böhnhardt und sodann sich selbst erschoss.

Nachdem die Angeschuldigte Beate Zschäpe noch am 4. November 2011 vom Tod ihrer beiden Komplizen erfahren hatte, setzte sie die gemeinsame Wohnung in Zwickau in Brand. Die anschließende Explosion zerstörte große Teile des Wohnhauses. Außerdem entwickelte sich ein unkontrollierbarer Brand, der das ganze Gebäude erfasste. Die Angeschuldigte wollte dadurch alle Beweise und Spuren vernichten, durch die sie und ihre beiden Komplizen als Verantwortliche der terroristischen Verbrechen des "NSU" hätten überführt
werden können. 
Sie nahm billigend in Kauf, dass ihre hochbetagte Nachbarin und zwei normalerweise zur Tatzeit in der Dachgeschosswohnung arbeitende Handwerker durch die Explosion und den Brand zu Tode kommen könnten.

Zu ihren Mordanschlägen hatten sich die "NSU"-Mitglieder bis dahin nicht bekannt. Bereits ab dem Jahr 2001 erstellten sie allerdings aus selbst gefertigten Tatortfotos sowie aus Zeitungsberichten und Fernsehbeiträgen Videosequenzen für einen Bekennerfilm. Spätestens ab Mai 2006 produzierten sie aus diesem Filmmaterial eine DVD, auf der sie sich in Manier der Zeichentrickserie "Paulchen Panther" zu den Anschlägen bekannten. Mindestens 15 Exemplare dieser DVD hielten sie versandbereit vorrätig. Diese Filme verbreitete die Angeschuldigte Zschäpe in der Zeit vom 4. November 2011 bis zu ihrer Festnahme am 8. November 2011 an politische, religiöse und kulturelle Einrichtungen sowie an Presseorgane.

Die Angeschuldigten Beate Zschäpe und Ralf W. befinden sich seit ihrer Festnahme im November 2011 in Untersuchungshaft. Die übrigen Angeschuldigten sind auf freiem Fuß. Holger G. befand sich vom 13. November 2011 bis 25. Mai 2012, André E. vom 23. November 2011 bis 14. Juni 2012 und Carsten S. vom 1. Februar bis zum 29. Mai 2012 in  Untersuchungshaft.

Gegen die übrigen acht als Unterstützer des "NSU" verdächtigen Beschuldigten dauern die Ermittlungen an. Derzeit kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob sie die Gruppierung innerhalb der für den Straftatbestand der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung geltenden Verjährungsfrist von zehn Jahren und zudem in Kenntnis der terroristischen Zielrichtung des "NSU" unterstützt haben.


Quelle:  Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)



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