Freitag, 21. September 2012

Kinderstuhl ist nicht gleich Fahrradkindersitz



Kinderstuhl ist nicht gleich Fahrradkindersitz


Auch für die Sächsische Landeshauptstadt gilt: Fahrradfahren erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Ob auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit, viele Dresdner lassen das Auto stehen und treten dafür kräftig in die Pedale. 

Dass die Ausstattung der Räder oftmals nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, ist ebenfalls kein Geheimnis. Was Dresdner Polizeibeamte jedoch heute zu sehen bekamen, ließ sie am gesunden Menschenverstand zweifeln.
Heute Morgen sind Dresdner Polizeibeamte auf den Altmarkt an der Wilsdurffer Straße gerufen worden. Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens hatten dort ein sogenanntes E-Bike aufgefunden, welches offensichtlich gestohlen worden war. Soweit ein Routineeinsatz für die Dresdner Beamten. Als sie das gestohlene Rad jedoch in Augenschein nahmen, staunten die Polizisten nicht schlecht. Am Heck des Zweirades war ein Fahrradkindersitz montiert, welcher den Namen nicht wirklich verdiente. Er bestand lediglich aus einem festgeschraubten Kinderplastikstuhl. Alles was einen aktuellen Fahrradkindersitz ausmacht, wie eine Gurtsystem, Rücken- und Kopfabstützung sowie Fußschalen, fehlte schlicht. Im Ganzen war die Konstruktion offenkundig nicht geeignet, um ein Kind bei der Fahrt rundum zu schützen.

Der Eigentümer des Fahrrades, ein 67-jähriger Mann aus Dresden, war schnell ermittelt. Er hatte den Diebstahl bereits bei der Polizei angezeigt. Demnach war sein elektrounterstützte Rad gestern Abend im Bereich des Altmarktes von Unbekannten gestohlen worden gestohlen. Die Täter müssen dem Rad aber schnell überdrüssig geworden sein und ließen es unbeachtet liegen. 

Der Mann erhielt sein Fahrrad im Wert von rund 600 Euro natürlich zurück. Bei der Übergabe wiesen ihn die Polizisten jedoch auf die erheblichen Unzulänglichkeiten seiner eigenwilligen Konstruktion hin.


Quelle: PD Dresden 

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