Pasewalk - Am Wochenende konnten Beamte der
Bundespolizeiinspektion Pasewalk mehrere Haftbefehle vollstrecken. So wurde ein
27-jähriger polnischer Staatsangehöriger auf der Insel Usedom in Garz
verhaftet. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund wegen
des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von
363,50 Euro zahlen konnte, entging er der ersatzweisen 30-tägigen
Freiheitsstrafe und konnte seine Reise fortsetzen. Ein 55-jähriger polnischer
Staatsangehöriger geriet im Regionalexpress von Lübeck nach Stettin in die
Kontrolle der Bundespolizisten. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass er
durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen Steuerhinterziehung gesucht wurde.
Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 263,50 Euro zahlen konnte, entging
er einer 20-tägigen Freiheitsstrafe und konnte ebenfalls seine Reise
fortsetzen. Für eine 39-jährige polnische Staatsangehörige war die Reise jedoch
endgültig zu ende. Sie geriet auf der BAB 11, Fahrtrichtung Berlin, in die
Kontrolle der Bundespolizei. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass gegen
sie gleich zwei Haftbefehle wegen Diebstahls vorlagen. Zum einen wurde sie
durch die Staatsanwaltschaft Leipzig gesucht und muss für 5 Monate in Haft. Die
Staatsanwaltschaft Parchim suchte sie wegen des Verstoßes gegen
Bewährungsauflagen. Aus diesem Grunde muss sie zusätzlich für 6 Monate in Haft.
Die Polin wurde durch die Bundespolizisten verhaftet und zur Verbüßung von
insgesamt 11 Monaten in die JVA Bützow eingeliefert.
Quelle: Bundespolizei
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