Montag, 21. Mai 2012

Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle gegen ausländische Staatsbürger




Pasewalk - Am Wochenende konnten Beamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk mehrere Haftbefehle vollstrecken. So wurde ein 27-jähriger polnischer Staatsangehöriger auf der Insel Usedom in Garz verhaftet. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 363,50 Euro zahlen konnte, entging er der ersatzweisen 30-tägigen Freiheitsstrafe und konnte seine Reise fortsetzen. Ein 55-jähriger polnischer Staatsangehöriger geriet im Regionalexpress von Lübeck nach Stettin in die Kontrolle der Bundespolizisten. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen Steuerhinterziehung gesucht wurde. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 263,50 Euro zahlen konnte, entging er einer 20-tägigen Freiheitsstrafe und konnte ebenfalls seine Reise fortsetzen. Für eine 39-jährige polnische Staatsangehörige war die Reise jedoch endgültig zu ende. Sie geriet auf der BAB 11, Fahrtrichtung Berlin, in die Kontrolle der Bundespolizei. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass gegen sie gleich zwei Haftbefehle wegen Diebstahls vorlagen. Zum einen wurde sie durch die Staatsanwaltschaft Leipzig gesucht und muss für 5 Monate in Haft. Die Staatsanwaltschaft Parchim suchte sie wegen des Verstoßes gegen Bewährungsauflagen. Aus diesem Grunde muss sie zusätzlich für 6 Monate in Haft. Die Polin wurde durch die Bundespolizisten verhaftet und zur Verbüßung von insgesamt 11 Monaten in die JVA Bützow eingeliefert.

Quelle: Bundespolizei


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