Die Bundesanwaltschaft hat am 26. April 2012 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
den 30-jährigen
marokkanischen Staatsangehörigen Abdeladim El-K., den 32-jährigen deutschen und
marokkanischen Staatsangehörigen Jamil S., den 20-jährigen deutschen und
iranischen Staatsangehörigen Amid C. sowie den 27-jährigen deutschen
Staatsangehörigen Halil S.
wegen
Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Al Qaida
erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Die Angeschuldigten
sollen im Auftrag der Al Qaida-Führung geplant haben, einen Terroranschlag in
Deutschland zu verüben. Der Angeschuldigte El-K. ist zudem hinreichend
verdächtig, diese beabsichtigte schwere staatsgefährdende Gewalttat im Rahmen
einer Ausbildung in einem Al Qaida-Lager vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1, 2
Nr. 1 StGB). Dem Angeschuldigten Halil S. werden darüber hinaus zahlreiche -
überwiegend gewerbs- und bandenmäßig begangene - Urkundenfälschungen und
Betrugstaten sowie ein Computerbetrug vorgeworfen, mit denen er finanzielle
Mittel für das Anschlagsvorhaben beschaffen wollte (§ 263 Abs. 1 und 5, § 267
Abs.
1, 3 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4, § 263a Abs. 1 und 2 i. V.
m. § 263 Abs.
3 Satz 2 Nr. 1 StGB).
In der nunmehr
zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt
dargelegt:
Spätestens
Anfang 2010 entschloss sich die Al Qaida-Führung um den inzwischen verstorbenen
Shaik Atiyatallah al-Libi, in Europa und insbesondere auch in Deutschland
Terroranschläge zu verüben. In der Folgezeit rekrutierte der damalige
"Außenminister" der Organisation, Scheich Younis Al Mauretani,
deshalb militante Jihadisten, die nach einer Ausbildung im Umgang mit
Sprengstoff und Verschlüsselungstechniken in Europa Al Qaida-Zellen aufbauen
sollten.
Mit dem Aufbau einer Zelle zur Begehung von Anschlägen in
Deutschland beauftragte die Al Qaida-Führung den Angeschuldigten El-K.
El-K. hatte sich
im Jahr 2009 entschlossen, am gewaltsamen Jihad in Afghanistan teilzunehmen. Er
reiste deshalb im Januar 2010 in ein Al Qaida-Ausbildungslager im
afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet, wo er im Umgang mit Schusswaffen sowie
in der Herstellung von Sprengstoffen und elektronischen Zündvorrichtungen
unterrichtet wurde. Zudem wurde er in die Verschlüsselungsmethoden und
-programme der Terrororganisation eingewiesen und erhielt Zugriff auf
Bombenbauanleitungen sowie Computerprogramme zur Produktion von Bekennervideos.
Im Mai 2010
reiste El-K. im Auftrag der Al Qaida-Führung nach Deutschland und rekrutierte
die ihm aus seiner Studienzeit bekannten Mitangeschuldigten Jamil S., Amid C.
und Halil S. für ein Anschlagsvorhaben. Die Attentatspläne wurden zunächst
durch die Ausweisung des Angeschuldigten El-K. im Juli 2010 durchkreuzt. Mit
Hilfe des Angeschuldigten Jamil S. gelang es El-K. jedoch, Ende November 2010
mit falschen Ausweispapieren erneut nach Deutschland einzureisen. Nunmehr
begannen die Angeschuldigten, das Anschlagsvorhaben vorzubereiten. Zunächst
indoktrinierte El-K. die Mitangeschuldigten mit den Zielen und Strategien von
Al Qaida. Zudem unterrichtete er sie in konspirativem Verhalten und bereitete
sie durch Kampfsporttraining auf das beabsichtigte Attentat vor. Daneben
informierte El-K. sich ab Dezember 2010 über die Sicherheitsvorkehrungen an
öffentlichen Gebäuden, Flughäfen und Bahnhöfen. Der Angeschuldigte Jamil S.
nahm El-K. in seine Wohnung in Düsseldorf auf und sorgte für dessen
Lebensunterhalt. Außerdem sollte er bei der Herstellung des Sprengstoffes mitwirken.
Den beiden weiteren Angeschuldigten kamen vor allem logistische Aufgaben zu. So
war Amid C. dafür verantwortlich, die verschlüsselte Kommunikation der
Angeschuldigten sowohl untereinander als auch mit der Al Qaida-Führung
sicherzustellen. Zudem bemühte er sich gemeinsam mit El-K. darum, weitere
Personen für das Anschlagsvorhaben zu gewinnen.
Der Angeschuldigte Halil S. beschaffte zahlreiche
Kontodaten mit den dazugehörigen Personalien, die für Vermögensstraftaten zur
Finanzierung des Anschlagsvorhabens oder für die Internetbestellung von
Chemikalien für das geplante Sprengstoffattentat verwendet werden sollten.
Nach einem
Aufenthalt des Angeschuldigten El-K. in Marokko von Januar bis März 2011
suchten El-K. und Jamil S. ab Anfang April 2011 nach Möglichkeiten,
Wasserstoffperoxid, Aceton und weitere für die Herstellung von Sprengsätzen
nötige Materialien zu beschaffen. Zudem brachte El-K. dem Angeschuldigten Jamil
S. bei, aus handelsüblichen Grundstoffen Sprengstoff herzustellen. Ende April
2011 versuchten sie in der Wohnung des Angeschuldigten Jamil S. aus
Grillanzündern Hexamin für Initialsprengstoff zu gewinnen. Vor diesem
Hintergrund ließ die Bundesanwaltschaft die Angeschuldigten Abdeladim El-K.,
Jamil S. und Amid C. am 29. April 2011 in Düsseldorf und Bochum festnehmen
(vgl. Pressemitteilung Nr.18/2011 vom 30. April 2011).
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen beabsichtigten die
Angeschuldigten, einen aufsehenerregenden Terroranschlag in Deutschland zu
verüben. Ein konkretes Anschlagsziel hatten sie allerdings noch nicht
ausgewählt.
Dem
Angeschuldigten Halil S. gelang es zunächst, seine Identität zu verschleiern
und einer Festnahme zu entgehen. Den Vorgaben der Al Qaida-Führung entsprechend
verfolgte er die Anschlagspläne in der Folgezeit weiter. Zum einen versuchte
er, Schusswaffen nebst Munition zu beschaffen, zum anderen beging er
Vermögensstraftaten, um das Anschlagsvorhaben zu finanzieren. Gemeinsam mit
mehreren gesondert von der Staatsanwaltschaft Kiel verfolgten Personen verübte
er zahlreiche Betrugstaten über eine Internetverkaufsplattform. Um seine
Entdeckung zu verhindern, verwendete er dabei gefälschte Ausweispapiere und
nutzte Wohnungen, die er unter Falschpersonalien angemietet hatte. Er wurde am
8. Dezember 2011 in Bochum festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 44/2011 vom
8. Dezember 2011). Die mutmaßlichen Mittäter der Betrugstaten hatte er nicht in
seine Anschlagspläne eingeweiht.
Die
Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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