Donnerstag, 10. Mai 2012

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der DHKP-C



Die Bundesanwaltschaft hat am 18. April 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen die 38-jährige türkische Staatsangehörige Gülaferit Ü. wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

   Die "Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) ist eine linksextremistische ausländische terroristische Vereinigung, die sich zum Ziel gesetzt hat, das verfassungsgemäße Regierungssystem in der Türkei durch einen revolutionären Umsturz zu beseitigen und durch ein kommunistisches Regime marxistisch-leninistischer Prägung zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 hat die DHKP-C in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von
Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt. Seit dem Jahre 2001 hat sie dabei wiederholt Selbstmordattentäter eingesetzt. Die DHKP-C verfügt auch in Europa über feste Organisationsstrukturen, über die sie Gelder sowie Waffen und sonstige militärische Ausrüstung für ihre terroristischen Aktivitäten beschafft. Zudem nutzt die DHKP-C Europa als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder.

   Der Angeschuldigten wird vorgeworfen, von August 2002 bis August
2008 die DHKP-C in Europa geleitet zu haben. Als Europaverantwortliche war sie neben Deutschland auch für England, Frankreich, Schweiz, Italien, Österreich, Belgien und die Niederlande verantwortlich. Die Angeschuldigte war vor allem dafür zuständig, durch Spenden- und Beitragssammlungen, kommerzielle Veranstaltungen und den Verkauf parteieigenen Propagandamaterials Geld für die terroristischen Aktivitäten der DHKP-C in der Türkei zu beschaffen.
Unter ihrer Leitung nahm die DHKP-C mehr als 1 Million Euro ein.
Darüber hinaus beteiligte sich die Angeschuldigte daran, Kuriere für die Übermittlung von Nachrichten und den Transport von Waffen in die Türkei zu rekrutieren. Außerdem wirkte sie daran mit, Ausweispapiere zur Schleusung von Organisationsmitgliedern zu verfälschen. Ab August
2008 hielt sich die Angeschuldigte in Griechenland auf, wo sie bis zu ihrer Festnahme im Juli 2011 für die DHKP-C aktiv war.

   Die Angeschuldigte wurde am 8. Juli 2011 in Thessaloniki/Griechenland festgenommen und am 21. Oktober 2011 an die deutschen Strafverfolgungsbehörden überstellt. Sie befindet sich in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 33/2011 vom 25. Oktober 2011).

Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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