Die Bundesanwaltschaft hat am 18. April 2012 vor dem
Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen die 38-jährige
türkische Staatsangehörige Gülaferit Ü. wegen
Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) erhoben (§ 129b
Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).
Die
"Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) ist eine
linksextremistische ausländische terroristische Vereinigung, die sich zum Ziel
gesetzt hat, das verfassungsgemäße Regierungssystem in der Türkei durch einen
revolutionären Umsturz zu beseitigen und durch ein kommunistisches Regime
marxistisch-leninistischer Prägung zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre
1994 hat die DHKP-C in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine
Vielzahl von
Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt. Seit dem Jahre
2001 hat sie dabei wiederholt Selbstmordattentäter eingesetzt. Die DHKP-C
verfügt auch in Europa über feste Organisationsstrukturen, über die sie Gelder
sowie Waffen und sonstige militärische Ausrüstung für ihre terroristischen
Aktivitäten beschafft. Zudem nutzt die DHKP-C Europa als sicheren Rückzugsraum
für ihre Mitglieder.
Der
Angeschuldigten wird vorgeworfen, von August 2002 bis August
2008 die DHKP-C in Europa geleitet zu haben. Als
Europaverantwortliche war sie neben Deutschland auch für England, Frankreich,
Schweiz, Italien, Österreich, Belgien und die Niederlande verantwortlich. Die
Angeschuldigte war vor allem dafür zuständig, durch Spenden- und
Beitragssammlungen, kommerzielle Veranstaltungen und den Verkauf parteieigenen
Propagandamaterials Geld für die terroristischen Aktivitäten der DHKP-C in der
Türkei zu beschaffen.
Unter ihrer Leitung nahm die DHKP-C mehr als 1 Million
Euro ein.
Darüber hinaus beteiligte sich die Angeschuldigte daran,
Kuriere für die Übermittlung von Nachrichten und den Transport von Waffen in
die Türkei zu rekrutieren. Außerdem wirkte sie daran mit, Ausweispapiere zur
Schleusung von Organisationsmitgliedern zu verfälschen. Ab August
2008 hielt sich die Angeschuldigte in Griechenland auf,
wo sie bis zu ihrer Festnahme im Juli 2011 für die DHKP-C aktiv war.
Die
Angeschuldigte wurde am 8. Juli 2011 in Thessaloniki/Griechenland festgenommen
und am 21. Oktober 2011 an die deutschen Strafverfolgungsbehörden überstellt.
Sie befindet sich in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 33/2011 vom
25. Oktober 2011).
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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