Freitag, 27. April 2012

Festnahme des mutmaßlichen ehemaligen Finanzchefs der PKK in Europa



Die Bundesanwaltschaft hat heute (27. April 2012) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2012 den 45-jährigen türkischen Staatsangehörigen Abdullah S. durch Beamte des Bundeskriminalamts in Köln festnehmen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).
Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten verüben. Seit 2004 begeht die PKK zudem Sprengstoff- und Brandanschläge auf zivile Ziele in Großstädten und Tourismuszentren der Türkei. In Deutschland und anderen Ländern Westeuropas haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren. Der Beschuldigte soll unter dem Decknamen "Hamza" von Juni 2003 bis Juni 2004 in Deutschland den PKK-Sektor Mitte geleitet haben. Von Mai 2005 bis Juni 2007 soll er sich bei der PKK-Führung im Nord-Irak aufgehalten haben. Anschließend soll er bis März 2010 an der Spitze des "Wirtschafts- und Finanzbüros" (EMB) der Organisation in Europa gestanden haben. Der Beschuldigte wird noch heute dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Köln vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen wird. Mit den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt beauftragt.

Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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